Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Bestimmungen, Reisevertrag und Haftung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen deutschem Recht. Der Anbieter tritt als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
Die Durchführung der Reiseleistungen (wie z. B. Unterbringung, Verpflegung, Transporte und Führungen vor Ort) erfolgt in Zusammenarbeit mit unseren sorgfältig ausgewählten lokalen Partneragenturen und Leistungsträgern in Algerien. Als Reiseveranstalter trägt der Anbieter die vertragliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist gemäß § 651p BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (Reiseverträge sind somit an die vertraglichen Stornobedingungen gebunden).
1-Anmeldung und Vertragsschluss über Planungs- und Begleitungsleistungen
Die Anmeldung zu unseren Reisen erfolgt über unser Online-Formular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und stellen Sie sicher, dass alle Informationen – insbesondere Vor- und Nachname – exakt mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Abweichungen können zu kostenpflichtigen Umbuchungen oder Problemen bei Flug-, Hotelreservierungen und Visumanträgen führen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung (per E-Mail) und der Aushändigung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins zustande.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, sofern die Reise nicht mehr abgesagt werden kann.
2-Zahlungsbedingungen
Alle unsere Preise für Konzeption und Programmbegleitung sind in Euro angegeben. Die genauen inhaltlichen Leistungen des jeweiligen Programms entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung auf unserer Webseite.
Die Zahlung ist per Banküberweisung sowie mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) möglich.
Bei Zahlungsverzug kann Ihre Anmeldung zum Programm storniert werden; in diesem Fall fallen die in unseren AGB festgelegten Stornogebühren an. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 30 Tage vor Beginn des Programms) ist das gesamte Honorar sofort bei der Anmeldung fällig.
3-Rücktritt und Vertragsübertragung durch den Kunden
3-1 Vertragsübertragung (Ersatzteilnehmer)
Bis zum Reisebeginn kann die Reisende verlangen, dass ein Dritter in ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zugeht.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt (z. B. fehlende oder nicht mehr rechtzeitig zu beschaffende Visa, behördliche Vorgaben vor Ort) oder wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften die ursprüngliche Teilnehmerin und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Wir erheben für diesen administrativen Aufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,– €. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
3-2 Rücktritt und Stornierungsbedingungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung (Stornogebühren) verlangen. Diese Entschädigung wird unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters wie folgt pauschaliert:
-
Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtreisepreises (Einbehalt der Anzahlung)
-
Vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtreisepreises
-
Vom 30. bis 16. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtreisepreises
-
Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise (No-Show): 95 % des Gesamtreisepreises
Dem Kunden bleibt es in allen Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Reiseabbruch: Tritt der Kunde die Reise nicht an oder bricht er die Reise vorzeitig aus Gründen ab, die in seiner eigenen Sphäre liegen (z. B. Krankheit, persönliche Gründe), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bei den Leistungsträgern vor Ort um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
Widerrufsrecht: Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Reiseverträgen, die im Fernabsatz geschlossen wurden (z. B. über eine Website oder per E-Mail), kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es gelten ausschließlich die oben genannten Rücktritts- und Stornobedingungen.
4-Rücktritt und Kündigung durch MonVoyages
4.1 Änderungen am Programm
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
MonVoyages kann wegen Nichterreichens einer in der jeweiligen Reisebeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Rücktritt dem Kunden gegenüber spätestens bis zu folgendem Zeitpunkt zu erklären:
-
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen. Sollte die Reise aus diesem Grund nicht stattfinden, erhält die Kundin bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, in voller Höhe zurückerstattet. Unbeschadet dessen besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
MonVoyages kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Verhalten der Reisenden die Sicherheit der Gruppe oder die Durchführung des Programms erheblich gefährdet. In diesem Fall behält MonVoyages den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
Kündigung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise vor Reisebeginn durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Krieg, schwere Unruhen, Naturkatastrophen oder erhebliche Gefahren für die Gesundheit vor Ort) am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe erheblich beeinträchtigt, kann MonVoyages vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert MonVoyages den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet der Kundin alle bereits gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück. Eine weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
.
4.2 Kündigung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Höhere Gewalt)
Wird die Reise vor Reisebeginn durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe erheblich beeinträchtigt, kann MonVoyages vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Unter solchen Umständen fallen insbesondere:
-
Kriegshandlungen, schwere Unruhen oder terroristische Anschläge,
-
Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, schwere Stürme),
-
Erhebliche Gefahren für die Gesundheit (z. B. Ausbruch schwerer Krankheiten oder Epidemien) oder
-
Behördliche Reiseverbote und massive Einschränkungen vor Ort, die die Durchführung der Reise unmöglich machen.
In diesem Fall verliert MonVoyages den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. MonVoyages ist verpflichtet, alle bereits von der Kundin gezahlten Beträge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, in voller Höhe zurückzuerstatten. Eine weitergehende Entschädigung oder Schadensersatzansprüche (z. B. für entgangene Urlaubsfreude) sind ausgeschlossen.
4-3 Kündigung bei Fehlverhalten.
MonVoyages kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn eine Teilnehmerin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt insbesondere, wenn das Verhalten der Reisenden die Sicherheit der Gruppe, die ordnungsgemäße Durchführung des Programms oder die gesetzlichen Bestimmungen im Reiseland erheblich gefährdet.
In diesem Fall behält MonVoyages den Anspruch auf den vollen Reisepreis. MonVoyages muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden (z. B. eventuelle Rückerstattungen durch Leistungsträger vor Ort).
4-5 Reise nicht wie geplant? Ihre Rechte auf Erstattung
Abhilfe und Minderung bei Reisemängeln: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann die Reisende Abhilfe verlangen. MonVoyages kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann die Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Mängelanzeigen sind unverzüglich vor Ort gegenüber der Reiseleitung oder direkt bei MonVoyages zu erklären.
Vorzeitiger Reiseabbruch durch die Reisende: Wird die Reise aus Gründen abgebrochen oder unterbrochen, die in der eigenen Sphäre der Reisenden liegen (z. B. wegen Krankheit, vorzeitiger Heimreise oder persönlicher Gründe) und hat MonVoyages diesen Abbruch nicht zu vertreten, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.
MonVoyages wird sich jedoch bei den Leistungsträgern vor Ort (Hotels, Transportunternehmen, Partneragentur) nach besten Kräften darum bemühen, den Preis für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurückzuerhalten. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen von geringem Wert handelt oder wenn eine Rückerstattung durch die Partner vor Ort nachweislich ausgeschlossen ist. Sobald und soweit solche Beträge tatsächlich an MonVoyages zurückerstattet werden, werden diese an die Reisende weitergeleitet.
5-Leistungen und Prospektangaben
5.1 Inhalt des Vertrages und Prospektangaben
Die von MonVoyages geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich ausschließlich aus der Reisebeschreibung des jeweiligen Programms auf unserer Webseite sowie den Angaben in der verbindlichen Buchungsbestätigung. Der entscheidende Faktor ist die Beschreibung, die zum Zeitpunkt der Buchung gilt. Besondere Wünsche, Sondervereinbarungen oder Nebenabreden werden nur dann Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von MonVoyages ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
5.2 Fremdleistungen und Zusatzleistungen vor Ort
Orts-, Hotel- oder Schiffsprospekte sowie Internetseiten Dritter (z. B. von Hotels, lokalen Partneragenturen oder Fluggesellschaften), die nicht von MonVoyages herausgegeben wurden, sind für die Leistungspflicht von MonVoyages nicht bindend. Leistungen, die die Reisende direkt vor Ort bei Dritten bucht (z. B. zusätzliche optionale Ausflüge, Sportaktivitäten oder Wellness-Angebote), sind nicht Bestandteil des Reisevertrages mit MonVoyages. Für diese rein vermittelten oder fremden Leistungen übernimmt MonVoyages keine Haftung.
5.3 Naturerlebnisse
Bei Reisen mit Natur- und Expeditionscharakter (z. B. Wüstenexkursionen in Algerien) können bestimmte Naturerlebnisse (z. B. spezifische Wetterphänomene, Sternenhimmel, Tiersichtungen) nicht garantiert werden, da sie von äußeren, unvorhersehbaren Faktoren abhängen. Ein Reisemangel oder ein Anspruch auf Erstattung bzw. Preisminderung besteht bei Ausbleiben dieser Erlebnisse nicht, sofern der Reiseablauf im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
5.4 Versicherungen
MonVoyages ist kein Versicherungsvermittler. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Reisepreis kein Versicherungsschutz (außer dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein gegen Insolvenz) enthalten ist.
-
Empfehlung: Wir empfehlen jeder Teilnehmerin dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Reiseabbruch-Versicherung.
-
Auslandskrankenversicherung: Da die Reisen nach Algerien führen, ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung inklusive einer Deckung für Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit (Repatriierung) zwingend erforderlich, da gesetzliche Krankenkassen diese Kosten außerhalb Europas in der Regel nicht übernehmen.
-
Eigenverantwortung: Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, ihren Versicherungsschutz vor Reisebeginn zu prüfen, abzuschließen und ausreichende Deckungssummen zu wählen.
6-Änderungen der Leistungen
6.1 Programmanpassungen und Informationspflicht
MonVoyages ist bestrebt, das geplante Reiseprogramm wie beschrieben durchzuführen. Dennoch behält sich MonVoyages vor, wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen vor Reisebeginn aus sachlich berechtigten Gründen zu ändern, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Über solche wesentlichen Änderungen der Leistungen wird die Reisende unverzüglich nach Kenntnisnahme durch MonVoyages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert.
6.2 Rechte der Kundin bei erheblichen Änderungen
Sollte eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung erforderlich werden (z. B. eine Verschiebung des Zeitraums oder eine tiefgreifende Änderung des grundlegenden Charakters der Reise), ist MonVoyages verpflichtet, der Kundin anzubieten, entweder:
-
a) die vorgeschlagene Änderung der Reiseleistung zu akzeptieren,
-
b) innerhalb einer von MonVoyages gesetzten angemessenen Frist kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten (in diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe erstattet), oder
-
c) die Teilnahme an einer Ersatzreise zu erklären, sofern MonVoyages eine solche anbietet.
MonVoyages kann in diesem Angebot wahlweise bestimmen, dass die vorgeschlagene Änderung als angenommen gilt, wenn die Kundin MonVoyages nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich mitteilt, dass sie vom Vertrag zurücktritt.
6.3 Alternative Angebote
Nach Möglichkeit wird MonVoyages der Kundin im Falle einer erheblichen Änderung eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein alternatives Programm anbieten. Ein Rechtsanspruch auf ein gleichwertiges Ersatzangebot besteht jedoch nicht. Hat die geänderte Reise oder die Ersatzreise gegenüber der ursprünglich gebuchten Reise bei gleicher Qualität geringere Kosten für MonVoyages zur Folge, ist der Kundin der Differenzbetrag zu erstatten.
Vor Vertragsschluss:
MonVoyages behält sich ausdrücklich vor, die Preise und die Reisebeschreibungen vor Absendung der verbindlichen Buchungsbestätigung zu ändern. Eine solche Anpassung kann insbesondere aufgrund von Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Beförderungskosten (z. B. Treibstoffzuschläge) oder behördlichen Gebühren erfolgen. In diesem Fall wird die Kundin vor der Buchung explizit und verständlich über die Preisänderung informiert.
Nach Vertragsschluss:
Nach Abschluss des Reisevertrages (Zustandekommen durch die Reisebestätigung) ist eine einseitige Erhöhung des vereinbarten Reisepreises durch MonVoyages ausgeschlossen.
Preiserhöhungen von Leistungsträgern vor Ort (z. B. durch lokale Partneragenturen, Erhöhung von staatlichen Eintrittsgebühren ou Steuern in Algerien), die nach Vertragsschluss entstehen, können von MonVoyages nicht nachträglich an die Kundin weitergegeben werden, sofern es sich um Leistungen handelt, die Bestandteil des gebuchten Reisepakets sind. Davon unberührt bleiben Erhöhungen von Leistungen, die von der Kundin erst vor Ort eigenständig und direkt bei Dritten gebucht und bezahlt werden (Zusatzleistungen).
Mon Voyages behält sich das Recht vor, unwesentliche Änderungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern diese durch von uns nicht zu vertretende Umstände gerechtfertigt sind und das Gesamterlebnis der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Vertragliche Haftung von MonVoyages
MonVoyages haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reiseveranstalters für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unabhängig davon, ob diese von MonVoyages selbst oder von einem lokalen Leistungsträger (z. B. Transportunternehmen, Hotels, Reiseleiter vor Ort) zu erbringen sind.
7.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von MonVoyages für Schäden, die nicht Körperschäden sind (Sach- und Vermögensschäden) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für jeden Reisenden und jede einzelne Reise.
7.3 Haftungsausschluss für reine Fremdleistungen (Zusatzleistungen vor Ort)
MonVoyages haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des gebuchten Reisepakets sind und von der Kundin erst vor Ort eigenständig direkt bei Dritten gebucht und bezahlt werden (z. B. zusätzliche optionale Ausflüge, Sportaktivitäten, Wellness-Angebote oder Museumsbesuche). Für diese Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der jeweiligen lokalen Anbieter vor Ort.
8. Obliegenheiten und Pflichten der Kundin (Mitwirkungspflichten)
8.1 Mitwirkungspflicht, Mängelanzeige und Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann die Kundin Abhilfe verlangen. Die Kundin ist verpflichtet, alles ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
-
Meldepflicht: Reisemängel sind MonVoyages unverzüglich anzuzeigen. Die Kundin hat den Mangel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder direkt unter den in den Reiseunterlagen angegebenen Kontaktdaten von MonVoyages anzuzeigen.
-
Verlust von Ansprüchen: Unterlässt es die Kundin schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so tritt eine Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder ein Anspruch auf Schadensersatz nicht ein (§ 651o BGB).
8.2 Gepäckbeschädigung, Gepäckverspätung und Flugprobleme
-
Flugleistungen: Sofern Flugleistungen Bestandteil des Reisevertrages sind, gelten für Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen und Boarding-Verweigerungen die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO EG Nr. 261/2004). Ansprüche hieraus sind von de Kundin direkt gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend zu machen.
-
Gepäckprobleme: Schäden oder Verlust von Reisegepäck bei Flugbeförderungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R. / Property Irregularity Report) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen in der Regel ab, wenn die Anzeige nicht unverzüglich erstattet wurde. Bei Gepäckbeschädigung ist die Anzeige innerhalb von 7 Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. MonVoyages haftet nicht für Gepäckschäden, die rein im Verantwortungsbereich des Luftfahrtunternehmens liegen. Wertgegenstände, wichtige Dokumente und Medikamente sind zwingend im Handgepäck zu führen.
8.3 Prüfung der Reiseunterlagen
Die Kundin ist verpflichtet, die ihr von MonVoyages zugesandten Reiseunterlagen, Buchungsbestätigungen und Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (korrekte Schreibweise des Namens laut Reisepass, Reisedaten, Zielort) zu überprüfen und eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten MonVoyages unverzüglich mitzuteilen.
8.4 Gesundheitliche Anforderungen und körperliche Eignung
Die von MonVoyages angebotenen Reisen (insbesondere Wüstenexkursionen und Expeditionen in Algerien) erfordern eine angemessene körperliche, gesundheitliche und psychische Kondition sowie die Bereitschaft, sich an die einfachen Bedingungen vor Ort (z. B. Zeltlager, begrenzte sanitäre Anlagen) anzupassen.
-
Eigenverantwortung: Die Kundin ist verpflichtet, vor der Buchung selbstständig und ggf. unter Einholung ärztlichen Rates zu prüfen, ob sie den in der Reisebeschreibung genannten spezifischen Anforderungen gewachsen ist.
-
Meldepflicht bei Einschränkungen: Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Mobilitätseinschränkungen oder chronische Erkrankungen sind MonVoyages vor der Buchung mitzuteilen.
-
Ausschlussrecht zur Gruppensicherheit: MonVoyages behält sich das Recht vor, eine Kundin vor Reisebeginn oder während der Reise von der Teilnahme (oder von einzelnen Programmpunkten) auszuschließen, wenn sich herausstellt, dass die gesundheitlichen oder körperlichen Voraussetzungen offensichtlich nicht gegeben sind und eine Durchführung der Reise für die Kundin selbst oder die Sicherheit der Reisegruppe eine erhebliche Gefahr darstellt. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss auf schuldhaft falschen oder verschwiegenen Angaben der Kundin beruht.
9. Verbraucherstreitbeilegung und Rechtswahl
9.1 Hinweis auf Verbraucherschlichtung
MonVoyages ist grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. MonVoyages ist jedoch bestrebt, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Reisevertrag im direkten Dialog mit der Kundin einvernehmlich zu lösen.
9.2 Online-Streitbeiligungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können. Diese Plattform ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [Votre adresse e-mail].
10. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Unterrichtungspflicht durch MonVoyages
MonVoyages unterrichtet die Reisende vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes Algerien einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen). Diese Informationen beziehen sich primär auf Staatsbürgerinnen der Europäischen Union ohne besondere persönliche Verhältnisse.
10.2 Eigenverantwortung der Kundin (International Clients)
Jede Teilnehmerin ist für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Beschaffung eventuell erforderlicher Visa sowie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Teilnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten, mit doppelter Staatsbürgerschaft oder mit internationalem Wohnsitz sind verpflichtet, sich eigenständig bei den für sie zuständigen Konsulaten oder Botschaften über die für sie geltenden Einreisebestimmungen nach Algerien zu informieren.
10.3 Reise- und Sicherheitshinweise
MonVoyages empfiehlt allen Teilnehmerinnen dringend, die Reise- und Sicherheitshinweise der jeweiligen nationalen Außenministerien (z. B. des Auswärtigen Amtes in Deutschland, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Österreich oder des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten in der Schweiz) vor Reisebeginn regelmäßig zu prüfen.
10.4 Haftung bei Visaerteilung
MonVoyages haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, MonVoyages hat die Verzögerung oder Nichterteilung schuldhaft (z. B. durch schuldhaft verspätete oder fehlerhafte Ausstellung von Buchungsbestätigungen oder Einladungen) zu vertreten. Alle mit der Visa-Beschaffung verbundenen Kosten und Risiken trägt die Kundin.
10.5 Wirtschaftliche Folgen bei Verletzung der Einreisebestimmungen
Kann die Reise aufgrund fehlender, ungültiger oder unvollständiger Reisedokumente (z. B. abgelaufener Reisepass, fehlendes Visum) nicht angetreten oder nicht fortgesetzt werden, oder wird der Kundin die Einreise nach Algerien durch die dortigen Behörden verweigert, so hat MonVoyages diesen Umstand nicht zu vertreten. In diesem Fall wird der Nichtantritt der Reise als Rücktritt seitens der Kundin gewertet. MonVoyages behält den Anspruch auf die entsprechenden vertraglich vereinbarten Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3.2.
.
11. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1 Identität der Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 ist MonVoyages verpflichtet, die Kundin bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu unterrichten, sofern Flugleistungen Bestandteil der Reise sind. Steht die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, ist MonVoyages verpflichtet, der Kundin die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden.
11.2 Wechsel der Fluggesellschaft
Sobald die Identität der ausführenden Fluggesellschaft endgültig feststeht, wird MonVoyages die Kundin darüber informieren. Wechselt die der Kundin als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft nach der Buchung, wird MonVoyages die Kundin unverzüglich und so schnell wie möglich über den Wechsel unterrichten.
11.3 Gemeinschaftliche Liste („Black List“)
Die von der EU-Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 geführte Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist („Black List“), ist auf der Website der Europäischen Kommission einsehbar und wird der Kundin auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt.
11.4 Haftung und vertragliche Einordnung
Sofern die Flugleistung Bestandteil des von MonVoyages angebotenen Pauschalreisepakets ist, haftet MonVoyages als Reiseveranstalter für die vertragsgemäße Durchführung der gesamten Reise (einschließlich des Transports). Davon unberührt bleiben die unmittelbaren gesetzlichen Ansprüche der Kundin gegen die ausführende Fluggesellschaft aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung, welche die Kundin eigenständig gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen hat.
12. Zoll- und Devisenbestimmungen
12.1 Eigenverantwortung der Reisenden
Jede Kundin ist persönlich dafür verantwortlich, die jeweils geltenden Zoll- und Devisenbestimmungen sowohl im Zielland Algerien als auch im eigenen Heimatland (bzw. Wohnsitzland) sowie in eventuellen Transitländern einzuhalten.
12.2 Einfuhr- und Ausfuhrverbote
Die Kundin ist verpflichtet, sich eigenständig über die aktuellen Einfuhrverbote und Beschränkungen des Ziellandes zu informieren und diese strikt zu beachten.
-
Besonderer Hinweis für Algerien: Dies gilt insbesondere für das strikte Einfuhrverbot von technischen Geräten wie Drohnen, Einschränkungen bei professionellen Kameraausrüstungen oder Ferngläsern, bestimmten Medikamenten sowie Alkohol.
-
Ausfuhrbestimmungen: Ebenso sind die strengen Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter, Antiquitäten, Fossilien, geschützte Naturgüter oder Wüstensand eigenständig zu beachten.
12.3 Devisenvorschriften und Bargelddeklaration
Die gesetzlichen Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen und die strikte Deklarationspflicht für mitgeführte Barmittel bei der Ein- und Ausreise in Algerien liegen ausschließlich in der Eigenverantwortung der Kundin. Versäumte oder fehlerhafte Deklarationen gehen zu Lasten der Kundin.
12.4 Haftungsausschluss
MonVoyages übernimmt keine Haftung für behördliche Maßnahmen, Probleme, Bußgelder, Strafverfahren oder Beschlagnahmungen von Gegenständen und Devisen, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen resultieren. Alle daraus entstehenden Kosten, Folgeschäden oder reisebezogenen Programmausfälle (z. B. durch Festnahme oder Zollverhör) gehen vollständig zu Lasten der Kundin. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises ist ausgeschlossen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
13.1 Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der Kundin und MonVoyages findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Kundinnen mit internationalem Wohnsitz sowie für alle Reiseverträge, die im Ausland (z. B. Algerien) durchgeführt werden.
Hinweis für Verbraucher aus der EU:
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip gemäß Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
13.2 Gerichtsstand
Die Kundin kann MonVoyages nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von MonVoyages gegen die Kundin ist der Wohnsitz der Kundin maßgebend. Sofern es sich bei der Kundin um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, oder hat die Kundin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder ist dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von MonVoyages vereinbart.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder des Reisevertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14. Gerichtsstand
1- Anwendbares Recht
Für alle Vereinbarungen zwischen der Teilnehmerin und MonVoyages gilt ausschließlich deutsches Recht.
2 Verbraucherschutz
Sind Sie Verbraucherin mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so gelten für diesen Vertrag ergänzend die zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates, sofern diese für Sie günstiger sind als das deutsche Recht. Dies garantiert Ihnen den Schutz des in Ihrem Heimatland geltenden zwingenden Verbraucherschutzrechts.
3 Gerichtsstand
-
Sofern die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, oder ihren festen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat, ist der Sitz von MonVoyages (Hamburg) der ausschließliche Gerichtsstand.
-
Für Teilnehmerinnen innerhalb Deutschlands oder der EU gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit der Gerichte.
15-Angaben zum Reiseplaner.
MonVoyages
Kamélia Laggoune
Hauffstraße. 6 , 22085 Hamburg
Tel: +49 40 227 597 30
Mobil: +49 152 03253622
Email: service@monvoyages.de
www.monvoyages.de