Allgemeine Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Der Anbieter tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Die Dienstleistungen von MonVoyages beschränken sich auf die themenbasierte Konzeption, Reiseplanung und fachliche Begleitung.
Die Durchführung der eigentlichen Reiseleistungen, wie Unterbringung, Verpflegung und Transport, erfolgt über eine lokale Partneragentur in Algerien. Der Vertrag für diese Reiseleistungen wird direkt zwischen dem Teilnehmer und der jeweiligen Partneragentur abgeschlossen. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Planungs- und Beratungsleistungen. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
1-Anmeldung und Vertragsschluss über Planungs- und Begleitungsleistungen
Zur Anmeldung für unser thematisches Programm laden Sie bitte unser Online-Formular herunter und füllen Sie es aus. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen, insbesondere Vor- und Nachname, exakt mit Ihren Reisedokumenten übereinstimmen. Jede Abweichung kann zu Problemen bei der Buchung der Reiseleistungen durch unsere Partner vor Ort führen.
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig. Der Vertrag mit MonVoyages umfasst die Konzeption, Planung und fachliche Begleitung des Programms. Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Honorars fällig..
2-Zahlungsbedingungen
Alle unsere Preise für Konzeption und Programmbegleitung sind in Euro angegeben. Die genauen inhaltlichen Leistungen des jeweiligen Programms entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung auf unserer Webseite.
Die Zahlung ist per Banküberweisung sowie mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) möglich.
Bei Zahlungsverzug kann Ihre Anmeldung zum Programm storniert werden; in diesem Fall fallen die in unseren AGB festgelegten Stornogebühren an. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 30 Tage vor Beginn des Programms) ist das gesamte Honorar sofort bei der Anmeldung fällig.
3-Rücktritt und Vertragsübertragung durch den Kunden
-
3-1 Teilnahmeübertragung
Da es sich um ein exklusives, thematisches Programm handelt, ist eine Übertragung der Teilnahme auf eine andere Person nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MonVoyages möglich.
-
Eine Ersatzperson kann benannt werden, sofern sie alle Voraussetzungen für das Programm erfüllt und die lokalen Partner vor Ort (z. B. für Visa oder Buchungen) dem Wechsel zustimmen.
-
Die Anfrage muss uns spätestens 21 Tage vor Beginn des Programms zugehen.
-
Für den administrativen Aufwand wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Zudem haften die ursprüngliche Teilnehmerin und die Ersatzperson gemeinsam für das noch ausstehende Honorar sowie für alle Mehrkosten, die durch den Wechsel bei den Partnern vor Ort entstehen.
-
3-2 Rücktritt und Stornierungsbedingungen
Sie können jederzeit vor Beginn des Programms von Ihrer Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
Da MonVoyages bereits mit der Planung, Konzeption und Reservierung in Vorleistung tritt, fallen im Falle einer Stornierung folgende Gebühren auf das vereinbarte Honorar an:
-
Bei Stornierung nach der Buchung (Anzahlung): Die Anzahlung von 35 % des Honorars wird als Bearbeitungs- und Planungsgebühr einbehalten.
-
Mehr als 60 Tage vor Programmbeginn: 35 % des Gesamthonorars.
-
Zwischen 60 und 31 Tagen vor Programmbeginn: 50 % des Gesamthonorars.
-
Zwischen 30 und 16 Tagen vor Programmbeginn: 75 % des Gesamthonorars.
-
Ab 15 Tage vor Programmbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamthonorars.
Reiseabbruch: Brechen Sie die Teilnahme am Programm vorzeitig aus eigenen Gründen ab, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Honorars oder der vermittelten Reiseleistungen.
Widerrufsrecht: Wir weisen darauf hin, dass für Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum (gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ihre Anmeldung ist somit mit unserer Bestätigung rechtlich bindend.
4-Rücktritt und Kündigung durch MonVoyages
4.1 Änderungen am Programm
Kleine Änderungen im Programmablauf können erforderlich sein, beispielsweise aufgrund von Wetterbedingungen, Änderungen im Flugplan der örtlichen Airlines oder unvorhersehbaren Ereignissen vor Ort. MonVoyages verpflichtet sich, Sie über wesentliche Änderungen so früh wie möglich zu informieren. Bei minimalen Abweichungen, die den Charakter des Programms nicht verändern, besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung.
.
4-2 Rücktritt bei Nichtersreichen der Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung des Programms ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden (siehe entsprechende Programmbeschreibung). Wird diese Zahl nicht erreicht, kann MonVoyages bis spätestens 30 Tage vor Beginn vom Vertrag zurücktreten.
-
In einem solchen Fall erhalten Sie bereits gezahlte Beträge (Honorar) umgehend zurück.
-
Darüber hinausgehende Ansprüche (z. B. für bereits gebuchte Flüge oder Visagebühren) sind ausgeschlossen, sofern MonVoyages dafür nicht verantwortlich ist. Wir empfehlen daher, Reiseleistungen erst nach Bestätigung des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl zu buche
4-3 Kündigung aufgrund höherer Gewalt
Sollte die Durchführung des Programms durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemien) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich gemacht werden, kann MonVoyages den Vertrag kündigen. Bereits gezahlte Honorare werden erstattet, wobei MonVoyages eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen einbehalten kann.
4-4 Kündigung bei Fehlverhalten.
MonVoyages kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn eine Teilnehmerin die Durchführung des Programms ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält MonVoyages den Anspruch auf das Honorar.
4-5 Reise nicht wie geplant? Ihre Rechte auf Erstattung
Wenn eine Reise aus Gründen abgebrochen wird, die nicht vom Mon Voyages zu vertreten sind, wird dieser versuchen, den Preis für nicht in Anspruch genommene Leistungen von Hotels, Fluggesellschaften usw. zurückzuerhalten. Dies gilt nicht, wenn es sich um Leistungen von geringem Wert handelt oder wenn eine Rückerstattung nicht möglich ist.
5-Leistungen und Prospektangaben
Die von MonVoyages geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Programmbeschreibung auf unserer Webseite sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung.
-
Inhalt des Vertrags: Der entscheidende Faktor ist die Beschreibung des thematischen Programms, die zum Zeitpunkt der Buchung gilt. Besondere Wünsche oder Nebenabreden werden nur dann Teil des Vertrags, wenn sie von MonVoyages ausdrücklich in schriftlicher Form (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
-
Fremdleistungen: Informationen oder Prospekte von Dritten (z. B. von Hotels, lokalen Partneragenturen oder Fluggesellschaften), die nicht von MonVoyages herausgegeben wurden, sind für unsere Leistungspflicht nicht bindend.
-
Zusatzleistungen vor Ort: Leistungen, die Sie direkt vor Ort bei Dritten buchen (z. B. zusätzliche Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Wellness-Angebote), sind nicht Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung. Für diese Leistungen übernimmt MonVoyages keine Haftung.
-
Naturerlebnisse: Bei Programmen in der Natur (z. B. Wüstenexpeditionen) können bestimmte Erlebnisse (z. B. Sichtung von Tieren, Wetterphänomene wie Sternenhimmel) nicht garantiert werden, da sie von äußeren, unvorhersehbaren Faktoren abhängen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht bei Ausbleiben dieser Erlebnisse nicht.
-
Versicherungen
MonVoyages ist kein Versicherungsvermittler. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Honorar und in den vermittelten Leistungen kein Versicherungsschutz enthalten ist.
-
Empfehlung: Wir empfehlen jeder Teilnehmerin dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
-
Auslandskrankenversicherung: Da das Programm in Algerien stattfindet, ist eine private Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport-Schutz (Repatriierung) zwingend empfohlen, da gesetzliche Krankenkassen diese Kosten außerhalb Europas oft nicht übernehmen.
-
Eigenverantwortung: Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, den Versicherungsschutz vor Beginn des Programms zu prüfen und abzuschließen.
-
6-Änderungen der Leistungen
6.1 Programmanpassungen
MonVoyages ist bestrebt, das geplante Programm wie beschrieben durchzuführen. Dennoch behalten wir uns Änderungen vor, sofern diese aus sachlich berechtigten Gründen notwendig werden.
-
Informationspflicht: Über wesentliche Änderungen der Leistungen vor Programmbeginn wird die Teilnehmerin unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) informiert.
-
Erhebliche Änderungen: Sollte eine wesentliche Leistung des Programms (z. B. der Zeitraum oder der grundlegende Charakter der Reise) erheblich geändert werden müssen, hat die Teilnehmerin das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei von der Anmeldung zurückzutreten. Bereits gezahlte Honorare werden in diesem Fall vollständig erstattet.
-
Alternative: Nach Möglichkeit bietet MonVoyages der Teilnehmerin eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein alternatives Programm an. Ein Rechtsanspruch auf ein gleichwertiges Ersatzangebot besteht jedoch nicht.
6.2 Preisänderungen
Vor Vertragsschluss: MonVoyages behält sich vor, das Honorar und die Programmbeschreibung vor der verbindlichen Buchungsbestätigung zu ändern. In diesem Fall wird die Teilnehmerin vor der Buchung explizit über die Preisänderung informiert.
-
Nach Vertragsschluss: Eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Honorars ist nach Versand der Buchungsbestätigung grundsätzlich ausgeschlossen.
-
Fremdkosten: Preiserhöhungen bei vermittelten Leistungen (z. B. durch lokale Partneragenturen, Erhöhung von staatlichen Gebühren oder Steuern in Algerien), auf die MonVoyages keinen Einfluss hat, gehen zu Lasten der Teilnehmerin, sofern diese Kosten direkt an den Partner vor Ort zu zahlen sind.
Mon Voyages behält sich das Recht vor, unwesentliche Änderungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern diese durch von uns nicht zu vertretende Umstände gerechtfertigt sind und das Gesamterlebnis der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Sorgfaltspflicht (Obligation de diligence)
MonVoyages haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Planerin für die gewissenhafte Vorbereitung des Programms sowie die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der lokalen Partneragenturen.
7.2 Haftungsausschluss für Fremdleistungen (Services tiers)
MonVoyages tritt lediglich als Vermittlerin für Leistungen lokaler Partner (z. B. Transportunternehmen, Unterkünfte, Reiseleiter vor Ort) auf.
-
Für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit diesen Fremdleistungen übernimmt MonVoyages keine Haftung.
-
Hier gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger vor Ort.
-
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Leistungen, die die Teilnehmerin ohne Vermittlung von MonVoyages direkt vor Ort bucht.
7.3 Beschränkung der Haftung (Plafond de responsabilité)
Die Haftung von MonVoyages für Schäden, die nicht Körperschäden sind (Sach- oder Vermögensschäden), ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
8-Die Rechte und Pflichten des Reisenden
8.1 Mitwirkungspflicht und Mängelanzeige
Sollten während des Programms Unregelmäßigkeiten auftreten, ist die Teilnehmerin verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.
-
Meldepflicht: Mängel im Programmablauf sind unverzüglich der Begleitung vor Ort oder direkt MonVoyages (unter den im Vertrag genannten Kontaktdaten) mitzuteilen.
-
Abhilfe: MonVoyages wird sich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit bemühen, schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen. Eine verspätete Meldung kann zum Verlust von Minderungsansprüchen führen.
8.2 Gepäck und Flugprobleme
MonVoyages tritt nicht als Vertragspartner für Flugleistungen auf.
-
Flugverzögerungen: Ansprüche aus Flugverspätungen oder Annullierungen (gemäß EU-Verordnung 261/2004) sind ausschließlich gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend zu machen.
-
Gepäckschäden: Bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist die Teilnehmerin verpflichtet, sofort eine Schadensanzeige (P.I.R.) bei der Fluggesellschaft am Flughafen zu erstatten. Wertgegenstände sind im Handgepäck zu führen.
8.3 Prüfung der Unterlagen
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die ihr zugesandten Programmunterlagen und Bestätigungen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (Name, Reisedaten, Zielort) zu prüfen und Fehler unverzüglich MonVoyages mitzuteilen.
8.4 Körperliche Anforderungen und Gesundheit
Die Programme von MonVoyages (insbesondere Wüstentouren) erfordern eine angemessene körperliche und psychische Kondition.
-
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, vor der Buchung selbstständig zu prüfen, ob sie den in der Programmbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist.
-
Bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind MonVoyages vorab mitzuteilen. MonVoyages behält sich vor, Teilnehmerinnen im Interesse der Gruppensicherheit vom Programm auszuschließen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen offensichtlich nicht gegeben sind.
9- Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass Reiseversicherungen nicht im Honorar enthalten sind. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Risiken wie Programmabsage, Gepäckverlust oder medizinische Notfälle abzusichern. Die Wahl der richtigen Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.
10-Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
MonVoyages stellt Informationen zu administrativen und gesundheitlichen Formalitäten für die Teilnahme am Programm zur Verfügung.
-
Global Responsibility: Jede Teilnehmerin ist – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – selbst dafür verantwortlich, vor Beginn des Programms sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente (Reisepass, Visum, Impfnachweise) gültig sind.
-
International Clients: Die bereitgestellten Informationen von MonVoyages beziehen sich primär auf Staatsbürger der EU. Teilnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten oder mit internationalem Wohnsitz sind verpflichtet, sich eigenständig bei den für sie zuständigen Konsulaten oder Botschaften über die Einreisebestimmungen nach Algerien zu informieren.
-
Safety & Travel Advisories: Wir empfehlen allen Teilnehmerinnen dringend, die Reisehinweise ihrer jeweiligen nationalen Außenministerien (z.B. Auswärtiges Amt in Deutschland, Ministère des Affaires étrangères in Frankreich) regelmäßig zu prüfen.
-
Exclusion of Liability: MonVoyages übernimmt keine Haftung für die Verweigerung oder verspätete Erteilung von Visa. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken trägt die Teilnehmerin.
-
Financial Consequences: Ein Rücktritt aufgrund fehlender Reisedokumente oder verweigerter Einreise wird als Stornierung seitens der Teilnehmerin gewertet. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Punkt 3.2.
.
11-Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 ist MonVoyages verpflichtet, Sie bei der Vermittlung oder Planung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu informieren.
-
Informationspflicht: Sofern Flugleistungen Bestandteil Ihrer individuellen Planung sind, informieren wir Sie über die Identität der voraussichtlichen Fluggesellschaft. Steht diese bei der Anmeldung noch nicht fest, nennen wir Ihnen die wahrscheinlich in Betracht kommenden Fluggesellschaften.
-
Änderungen: Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, werden wir Sie darüber informieren. Dies gilt auch für einen eventuellen Wechsel der Fluggesellschaft nach der Buchung.
-
Schwarze Liste: Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist („Black List“), ist auf der Website der Europäischen Kommission einsehbar.
-
Haftung: MonVoyages tritt lediglich als Vermittlerin oder Informationsquelle auf. Die Beförderung erfolgt auf Grundlage des Vertrages zwischen der Teilnehmerin und der jeweiligen Fluggesellschaft. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.
12-Zollbestimmungen
Jede Teilnehmerin ist persönlich dafür verantwortlich, die geltenden Zoll- und Devisenbestimmungen sowohl im Zielland (Algerien) als auch im eigenen Heimatland sowie in eventuellen Transitländern einzuhalten.
-
Einfuhr- und Ausfuhrverbote: Die Teilnehmerin muss sich eigenständig über die Einfuhrverbote (z. B. für bestimmte Medikamente, technische Geräte wie Drohnen oder Ferngläser, Alkohol) und Ausfuhrbestimmungen (z. B. für Kulturgüter, Antiquitäten oder geschützte Naturgüter) informieren.
-
Devisenvorschriften: Die Deklarationspflicht für mitgeführte Barmittel bei Ein- und Ausreise liegt ausschließlich in der Verantwortung der Teilnehmerin.
-
Haftungsausschluss: MonVoyages übernimmt keine Haftung für Probleme, Bußgelder oder Beschlagnahmungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen resultieren. Alle daraus entstehenden Kosten oder Programmausfälle gehen zu Lasten der Teilnehmerin.
13- Rechtswahl
-
Anwendbares Recht: Das Rechtsverhältnis zwischen der Teilnehmerin und MonVoyages unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Teilnehmerinnen mit internationalem Wohnsitz sowie für Programme, die im Ausland (z. B. Algerien) durchgeführt werden.
-
Gerichtsstand: Sofern es sich bei der Teilnehmerin um einen Kaufmann, une juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz von MonVoyages der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
-
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird l'efficacité de l'ensemble du reste du document n'en est pas affectée.
14. Gerichtsstand
1- Anwendbares Recht
Für alle Vereinbarungen zwischen der Teilnehmerin und MonVoyages gilt ausschließlich deutsches Recht.
2 Verbraucherschutz
Sind Sie Verbraucherin mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so gelten für diesen Vertrag ergänzend die zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates, sofern diese für Sie günstiger sind als das deutsche Recht. Dies garantiert Ihnen den Schutz des in Ihrem Heimatland geltenden zwingenden Verbraucherschutzrechts.
3 Gerichtsstand
-
Sofern die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, oder ihren festen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat, ist der Sitz von MonVoyages (Hamburg) der ausschließliche Gerichtsstand.
-
Für Teilnehmerinnen innerhalb Deutschlands oder der EU gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit der Gerichte.
15-Angaben zum Reiseplaner.
MonVoyages
Kamélia Laggoune
Hauffstraße. 6 , 22085 Hamburg
Tel: +49 40 227 597 30
Mobil: +49 152 03253622
Email: service@monvoyages.de
www.monvoyages.de